Muskeln, Organe, Knochen, Blutgefäße – in unserem Körper ist alles stetig in Bewegung.
Diese Bewegung ist die Grundlage unserer Gesundheit.
Ist die Beweglichkeit in einem Bereich gestört, beeinflusst dies auch den Rest des Körpers.
Die Osteopathie ist darauf spezialisiert Bewegungsstörungen zu erkennen und zu therapieren.
In der Osteopathie wird der Körper immer als Einheit gesehen. Bei der Behandlung wird also nicht nur der Bereich, in dem für den Patienten spürbare Beschwerden auftreten betrachtet, sondern auch die mechanischen Einschränkungen, fasziale sowie muskuläre Ungleichgewichte und Spannungszustände des übrigen Körpers behandelt. Während der Behandlung können durch gezielte Mobilisation und Manipulation Blockaden und Mobilitätseinschränkungen aufgehoben werden.
Dabei werden drei unterschiedliche Systeme betrachtet:
DAS PARIETALE SYSTEM
-
der Bewegungsappart mit Gelenken, Muskeln, Sehnen und Faszien
DAS VISZERALE SYSTEM
-
die inneren Organe
DAS CRANIOSACRALE SYSTEM
-
zentrales Nervensystem und seine Verbindungen zu Kreuzbein und Schädel
Osteopathie ist eine ganzheitliche Behandlungsform, die bei unterschiedlichsten Funktionsstörungen des menschlichen Organismus angewendet werden kann.
Muskeln, Organe, Knochen, Blutgefäße – in unserem Körper ist alles beweglich. Diese Beweglichkeit ist die Grundlage unserer Gesundheit. Ist die Beweglichkeit in einem Bereich gestört, beeinflusst dies auch den Rest des Körpers. Die Osteopathie ist darauf spezialisiert, Bewegungsstörungen zu erkennen und zu therapieren.
In der Osteopathie wird der Körper immer als eine Einheit gesehen. Bei der Behandlung wird also nicht nur der Bereich, in dem für den Patienten fühlbare Beschwerden auftreten betrachtet, sondern auch die mechanischen Einschränkungen und Ungleichgewichte des übrigen Körpers. Während der Behandlung werden durch gezielte Mobilisation und Manipulation Blockaden und Mobilitätseinschränkungen aufgehoben.
Osteopathen verstehen den menschlichen Organismus als Einheit: Alle Lebensfunktionen sind in Bewegung und fein aufeinander abgestimmt. Ist die Funktion einer Struktur gestört, ist deren Bewegung eingeschränkt. Osteopathen ertasten Bewegungseinschränkungen mit den Händen und behandeln sie mit speziellen osteopathischen Techniken, um die Beweglichkeit wieder herzustellen und dem Körper zu helfen, gesund zu werden.
Im Mittelpunkt der osteopathischen Betrachtung stehen daher die Wechselwirkungen zwischen Struktur und Funktion. Die Osteopathie kennt fünf Modelle solcher strukturell-funktionaler Wechselwirkungen: Biomechanisches Modell, neurologisches Modell, Atmungs- und Kreislaufmodell, biosoziales Modell und bioenergetisches Modell. Je nach Beschwerden und Erkrankung setzt sich die Therapie aus einem oder mehreren dieser Modelle zusammen.
Die Osteopathie beschränkt sich dabei nicht auf den Bewegungsapparat. Osteopathen behandeln auch innere Organe, Gefäße oder Nervensystem. Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen Anwendung finden, wo funktionelle Störungen die Ursache für Beschwerden sind. Dabei kann Osteopathie als erste Maßnahme aber auch ergänzend zu anderen medizinischen Behandlungen eingesetzt werden.
Beispeilhaft möchten wir Ihnen einige Körperbereiche darstellen die osteopathisch behandelt werden können:
Parietale Osteopathie (Bewegungsapparat)
Viszerale Osteopathie (Innere Organe)
Craniosacrale Osteopathie (Hirn- sowie Rückenmarkshäute und Schädel)
Die Abrechnung der Osteopathie-Leistungen erfolgt als Heilpraktiker-Leistung und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Mittlerweile wird die Osteopathie von einigen gesetzlichen und vielen privaten Krankenversicherungen bezuschusst. Falls Sie Fragen in Bezug auf die Bezuschussung der osteopathischen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenversicherung.
Als Praxis für Osteopathie dürfen wir keine Pauschalbeträge für unsere Leistung berechnen. Unsere Behandlungskosten hängen von der individuellen Behandlung ab.
Die Kosten für unsere osteopathischen Eingangstermin liegt bei ca. 140€ und dauert zwischen 70 und 80 Minuten. Die Kosten für unsere osteopathischen Behandlungen liegen bei ca. 115€ pro Behandlung und dauern ca. 55 Minuten. Die Zahlung mit EC-Karte oder Bargeld erfolgt direkt nach Abschluss jeder Behandlung.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Eine aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, finden Sie hier:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Falls Ihre Krankenkasse osteopathische Leistungen bezuschusst, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung oder ein Privatrezept für Osteopathie. Dieses kann von Ärzten verschiedener Fachrichtungen ausgestellt werden (z.B. Zahnarzt, Kinderarzt, Hausarzt, Gynäkologe etc.). Ein Privatrezept ist unabhängig vom Kontingent Ihres Arztes.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Da unsere osteopathischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden, wird ein großer Teil der Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bezuschusst, vorausgesetzt, dass in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen beinhaltet sind.
AUSFALLGEBÜHREN
Wir bitten alle Patienten, uns so schnell wie möglich zu informieren, falls sie einen Termin verschieben oder absagen müssen. Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Wir empfehlen, dies per E-Mail oder telefonisch zu tun. Für nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine müssen wir den versäumten Termin leider in Höhe der Behandlungskosten private in Rechnung stellen.
Unser Anspruch ist es, Terminlücken durch nicht rechtzeitige Absagen anderweitig zu schließen, sodass wir keine Ausfallrechnung stellen müssen. Falls eine Terminlücke nicht geschlossen werden kann, sind wir jedoch nicht zum Nachweis verpflichtet, dass dies der Fall war.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bieten wir allen Patienten einen kostenlosen Erinnerungsservice per E-Mail an.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Da wir bei einer kurzfristigeren Absage oder bei Nichterscheinen keine Neubelegung des Termins vornehmen können, müssen wir Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen.
Wir bitten um Ihr Verstädnis.
Behandlungsformen die wir nicht anbieten sind: